Neues zum Umgang mit Coronaregeln in meiner Praxis: Bedenken Sie bitte, dass der gebotenen Abstand von 1,5m für eine sinnvolle osteopathische Behandlung nicht einzuhalten ist. Der einfache Mundschutz bietet hierfür keine Sicherheit vor Ansteckung durch das Coronavirus. Darum ist während der Behandlung eine FFP2-Maske nötig.
Zusätzlich zu den Maßnahmen Mundschutz und Lüften läuft ein Luftreiniger mit Hepafilter Klasse 14, welcher auch die an die Aerosole gebundenen Coronaviren effektiv senkt. Wenn zeitlich und kostenfrei möglich ist bitte lasssen Sie vor der Behandlung bitte einen zertifizierten Schnelltest erstellen, ansonsten ist ein Test vor Ort möglich.
Nicht behandeln kann ich Sie, wenn 1. Sie engen Kontakt zu einer Person hatten, die posotiv auf das Coronavirus getestet wurde (enger Kontakt lt. RKI: face-to-face-Kontakt von 15 Minuten oder mehr) 2. eine Person, zu der Sie engen Kontakt hatten, Erkältungs-/Grippesymptome hat 3. Sie Erkätungs-/Grippesymptome haben 4. Sie in den letzten 14 Tagen in einem ausgewiesenen Risikogebiet waren.
Zählen Sie aufgrund Ihres Alters und/oder einer entsprechenden Vorerkrankung zu den Risikopatienten, sollten Sie Ihren Termin ebenfalls verschieben, bzw die Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. |