Alle Behandlungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Die Behandlungskosten werden in aller Regel von privaten Vollversicherungen, der Beihilfe, der Heilfürsorge und von privaten Zusatzversicherungen übernommen.
Anteilige Kostenerstattung erfolgt mittlerweile durch folgende gesetzliche Kassen: Techniker Krankenkasse (TK) Daimler BKK Ein Liste aller Kassen, die sich an den Kosten einer osteopathischen Behandlung beteiligen finden Sie hier. LINK
Da es noch keine einheitliche Regelung gibt, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse nach der Höhe der Beteiligung. |