Praxis für Osteopathische Medizin

 

Alle Behandlungen werden nach dem 

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.  

 

Die Behandlungskosten werden in aller Regel von

privaten Vollversicherungen, der Beihilfe, der Heilfürsorge und von

privaten Zusatzversicherungen übernommen.

 

Anteilige Kostenerstattung erfolgt mittlerweile durch folgende gesetzliche Kassen:

Techniker Krankenkasse (TK)

Daimler BKK

Ein Liste aller Kassen, die sich an den Kosten einer osteopathischen Behandlung beteiligen finden Sie hier. LINK

 

Da es noch keine einheitliche Regelung gibt, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse nach der Höhe der Beteiligung.

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